Trend – Tiny – Mini Häuser

Minihäuser sind ein Trend, der seinen Weg jüngst aus – wer hätte es gedacht – den USA nach Deutschland gefunden hat. Die Häuser sind kaum größer als eine Gartenlaube (sie haben eine Nutzfläche von bis zu 50qm²). Die Inneneinrichtung ist aber so clever, dass jeder Zentimeter als qualitativer Wohnraum genutzt werden kann. „Weniger ist mehr“ bei den Minihäusern. Sie werden inzwischen nicht mehr nur individuell gefertigt, sondern es gibt zahlreiche Anbieter für Modulminihäuser in Massenfertigung. Vor allem die rechtlichen Aspekte bereiten in Deutschland jedoch große Schwierigkeiten. Ob ein deutsches Start-Up mit Minihäusern auf Dächern erfolgreich sein kann?

Rechtliche Grundlagen

Zunächst gilt für Minihäuser das deutsche Baurecht. Als Wohnhäuser sind sie genehmigungspflichtig. Von Gemeinden werden vor dem Bau Anträge verlangt: Baubeschreibung, -zeichnung, Wärmeschutznachweis und Lagepläne sind allgemeine Voraussetzungen für den Bau von Minihäusern. Eine Ausnahme sind Minihäuser, die auf vier Rädern stehen. Sobald sich Häuser nämlich auf einem Anhänger befinden, unterliegen sie dem Straßenverkehrsrecht.

Ob ein Minihaus den Regelungen der Energieeinsparungsverordnung unterliegt, richtet sich nach der Größe der Wohnfläche des Gebäudes. Häuser mit weniger als 50qm² Nutzfläche gelten als „kleine Häuser“ und benötigen nach § 16 Abs. 5 der EnEV keinen Energieausweis. Für größere Häuser greifen die Vorschriften aus der EnEV, d.h. ein Energieausweis ist Pflicht. Für die Genehmigung zum Bau eines Kleinhauses muss vor der prüfenden Gemeinde also die geforderte Energiekennzahl nachweisbar sein.

Benötigen Minihausbesitzer warmes Wasser? Eine Toilette? Woher kommt der Strom? Alle drei Fragen hängen grundsätzlich von den vorhandenen Anschlüssen am Wunschgrundstück ab. Selbstverständlich können Minihäuser aber auch ohne passende Anschlüsse existieren und sich autark versorgen. Zum Beispiel mit Solarthermieanlagen und Wasserspeichern.

Minihäuser auf den Dächern der Großstadt

Doch weil der eigene Garten nicht erlaubt ist, um ein Minihaus zu errichten und es andernorts innerstädtisch keine Flächen mit Bebauungsplan gibt, muss man auf der Suche nach Baulücken findig sein.