Alles zur Neuregelung der Maklercourtage

 

Am 23. Dezember 2020 war es soweit:

Das neue Gesetz zur Maklercourtage tritt in Kraft. Durch die Neuregelung werden sich Käufer und Verkäufer von Wohnimmobilien von Eingentumswohnungen, Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung (Ausgeschlossen sind 2 Familienhäuser und Mehrfamilienhäuser sowie Immobilien mit Gewerbeanteile) die Kosten für die Beauftragung eines Immobilienmaklers künftig teilen. Welche Änderungen das Gesetz genau mit sich bringt und wieso die Neuregelung für mehr Fairness beim Immobilienhandel sorgen wird, erläutern wir Ihnen im Folgenden.

 

 

 

 

Unterschätzen Sie nicht den Hausverkauf.

Viele Eigentümer unterschätzen den Aufwand, der mit einem Verkauf der eigenen Immobilie einhergeht.  So sind zum Beispiel zahlreiche Unterlagen wie Energieausweise, Anliegerbescheinigungen oder das Grundbuch vorzulegen, um den Hausverkauf erfolgreich abzuwickeln. Eigentümer, die eines dieser Dokumente bei den Verhandlungen nicht vorweisen können, riskieren empfindlich hohe Bußgelder. Die Zusammenarbeit mit einem Makler gibt hierbei Sicherheit: Zum einen bietet Ihnen ein Immobilienmakler den Vorteil, einen vertrauensvollen Berater an Ihrer Seite zu haben, der Ihnen alle Fragen rund um den Immobilienverkauf verständlich erklärt und weiß, wo man die benötigten Dokumente erhält. Gerade bei einer komplexen Angelegenheit, die der Hausverkauf darstellt, ist ein persönlicher Berater deshalb von unschätzbarem Wert.

Zudem sollte auch die Einschätzung des Verkaufspreises einer Immobilie stets durch einen kompetenten Immobilienmakler erfolgen. Denn erst nach einer persönlichen Begehung der Immobilie und einem ausführlichen Beratungsgespräch basierend auf  Erfahrung und fundierter Marktkenntnis kann der Wert einer Immobilie realistisch eingeschätzt werden. Automatisierte Online-Einwertungen vermögen dagegen nicht alle relevanten Faktoren einzubeziehen, die den Verkaufspreis einer Immobilie beeinflussen können. Dies sind nur zwei der Gründe, warum es sich lohnt, einen Immobilienmakler zu beauftragen.

Warum Sie einen Makler beauftragen sollten

Für Eigentümer, die den Verkauf Ihrer Immobilie in Erwägung ziehen, stellen sich eine Reihe zentraler Fragen. Eine davon lautet meist: Warum sollte ich einen Immobilienmakler beauftragen, um meine Immobilie zu vermarkten? Wer sein Eigentum zum bestmöglichen Preis verkaufen möchte, sollte dieses Anliegen nicht dem Zufall überlassen – sondern einem Experten, der den Wert dieser Immobilie zu schätzen weiß. Im Folgenden zeigen wir Ihnen anhand von acht Gründen, warum das Beauftragen eines Immobilienmaklers der empfehlenswerte Weg ist, Ihre Immobilie zu vermarkten:

Win – win

Die Aufteilung der Maklercourtage wird für mehr Fairness und Professionalität auf dem Immobilienmarkt sorgen. So werden sich nur seriöse Dienstleister, die gleichermaßen im Interesse von Käufer und Verkäufer handeln, auf Dauer durchsetzen können. Durch die Neuregelung profitieren Sie als Kunde folglich nicht nur von unserer jahrzehntelangen Marktexpertise, sondern haben darüber hinaus auch die Gewissheit, dass Ihre Interessen angemessen durch den Immobilienmakler vertreten werden.

Falls Sie als Käufer nun befürchten, dass der Eigentümer seine Hälfte der Provisionskosten einfach auf den Verkaufspreis der Immobilie draufschlägt, können wir Sie beruhigen: Als erfahrene Experten wissen wir, dass ein zu hoch angesetzter Angebotspreis sich in der Regel nachteilig auf die Vermarktung der Immobilie auswirkt, beispielsweise in Form einer übermäßig langen Verweildauer auf dem Markt. Aus diesem Grund sind wir stets darauf bedacht, einen realistischen und angemessen Preis anzusetzen, wenn wir Ihre Immobilie kostenfrei bewerten.

 

Ihre Vorteile beim Kauf und Verkauf mit Immobilienmakler

Auch angesichts der Kosten für die Maklercourtage existieren nach wie vor eine Reihe von Gründen, warum Sie einen Makler beauftragen sollten. Für Eigentümer bedeutet der Hausverkauf mit Hilfe von Wehner Immobilien, Marion Wehner  vor allem einen erheblich verringerten Vermarktungsaufwand, maximale Transparenz und ein umfassendes Serviceangebot. Dazu gehören neben der fundierten Kaufpreiseinschätzung Ihrer Immobilie die persönliche Beratung, exklusive Vermarktungswege online wie offline, die Organisation und Durchführung von Besichtigungen und das Abwickeln der Vertragsverhandlungen. Darüber hinaus profitieren Verkäufer  Kundennetzwerk. Auf der anderen Seite genießen Sie als Immobilienkäufer die Sicherheit, genau die Immobilie zu finden, die Ihren Bedürfnissen und Vorstellungen entspricht und zudem ihren Preis wert ist.

Sie haben weitere Fragen zur Reform der Maklercourtage? Gerne beraten wir Sie auch persönlich – entweder per E-Mail, Telefon.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktanfrage!